
Im Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion
einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters (m/w/d) im
zu besetzen. Eine Stelle der Entgeltgruppe E 11 TV-H steht zur Verfügung.
Häufig ziehen sich Nutzerinnen und Nutzer lieber aus dem Diskurs zurück, anstatt sich gegen Hass im Netz und Extremismus zur Wehr zu setzen. Um Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech eine unkomplizierte Möglichkeit zu bieten, gegen Hass im Netz aktiv zu werden und individuelle Unterstützung zu erhalten, richtete die Hessische Landesregierung am 16. Januar 2020 die staatliche Meldestelle HessenGegenHetze ein. Diese ist im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz angesiedelt.
Gemeldete Inhalte werden dokumentiert, einer Bewertung unterzogen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Dazu arbeitet die Meldestelle eng mit dem Hessischen Landeskriminalamt, der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, dem Bundeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen zusammen. Bei Bedarf vermittelt die Meldestelle Betroffenen individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote aus ihrem Netzwerk.
Entfalten Sie bei uns in einem interdisziplinären Team Ihre individuellen Fähigkeiten.
Ihre Bewerbung (mit aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen) richten Sie bitte unter der Angabe der Kennziffer 311/2025 im Format PDF an
bewerbung@innen.hessen.de oder über das Bewerbungsportal www.karriere.hessen.de
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Maurer (0611 353 2120), Referatsleitung LPP 12, sowie Frau Dr. Rohde (0611/353-1582), Leiterin des Personalreferats, zur Verfügung.
Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesverwaltung strebt eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte an. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrücklich erwünscht. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird. Dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: Ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen des geforderten Bildungsabschlusses nachgewiesen wird, sofern vorhanden Kopien der dienstlichen Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (hauptberufliche Tätigkeiten) und ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Ihre Daten werden ausschließlich für die Prüfung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ein sonstiger Rechtsgrund einer Löschung entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und zur Erreichbarkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter: https://innen.hessen.de/datenschutz.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.